Teilnahmebedingungen zur Herzensmission „Bis zum nächsten Euro, bitte!“
Die nahkauf-Märkte haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend sozialem und gesellschaftlichem Engagement zugewendet. Besonderer Schwerpunkt ist die Förderung von Organisationen, die sich für benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen. Mit der Aufrundenaktion im Rahmen der nahkauf Herzensmission überlassen Sie nahkauf den Differenzbetrag zwischen dem Preis für Ihren Einkauf und dem auf den nächsten Euro-Betrag erhöhten Wert. Kostet Ihr Einkauf 5,84 €, würden nahkauf 16 Cent zufließen. Kostet Ihr Einkauf 5,00 €, wären es 1 Euro.
Um an der nahkauf Herzensmission teilnehmen zu können, müssen Sie dies der Kassenkraft mit den Worten „Bis zum nächsten Euro, bitte“ oder ähnlichen Aussagen mitteilen. Dann wird der zu zahlende Betrag wie oben erläutert auf den nächsten vollen Euro-Betrag erhöht. Das Restgeld erhalten Sie wie gewohnt zurück.
Die nahkauf-Märkte werden diese Spenden sammeln und entscheiden, welcher gemeinnützigen Organisation diese zugewendet werden. Diese Organisation hat die zu Beginn erläuterten Anforderungen zu erfüllen. Dabei ist nahkauf bestrebt, möglichst solche Organisationen zu unterstützen, die sich für benachteiligte Kinder und Jugendliche einsetzen. Den jeweiligen gemeinnützigen Empfänger der Spenden erfahren Sie im nahkauf-Markt oder auf nahkauf.de/herzensmission. Ein Anspruch darauf, dass Ihre Spende einer bestimmten Organisation zukommt, besteht nicht.
Eine Spendenbescheinigung kann nicht ausgestellt werden. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben. Für REWE Bonus wird darauf hingewiesen, dass der gespendete Differenzbetrag nicht den Einkaufsbetrag erhöht.
Verantwortlich für die Organisation der nahkauf Herzensmission ist die REWE Markt GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln.
Tel.: 0221 149-0
Fax: 0221 149-9000
E-Mail-Adresse: [email protected]
Änderung/Einstellung der nahkauf Herzensmission:
nahkauf behält sich das Recht vor, die Herzensmission einzustellen.
nahkauf ist darüber hinaus berechtigt, die Herzensmission abzubrechen oder auszusetzen, wenn
ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, z.B. bei Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
Unwirksamkeit einzelner Klauseln:
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Verbraucherschlichtung:
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass die REWE Markt GmbH nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.